KLAR! e.V.

kein Leben mit atomaren Risiken
 

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Schweiz

Immer daran denken, unser Gorleben liegt in Benken!
zum 9.3.2018                                       

Wir bitten alle Mitglieder von KLAR! und alle interessierten Aktiven ihre Fragen und Kommentare zum Schweizer Verfahren der Suche eines Endlagers für schwachen/mittleren und hochradioaktiven Atommüll zu verschicken. Die Stellunganahmen für Etappe 2 des geologischen Tiefenlagers für Atommüll in der Schweiz müssen bis 9.3.2018 per Email oder Brief beim BfE eingetroffen sein. Hier liegt ein Musterbrief bei, der beliebig verwendet und geändert werden kann. Bitte bei Briefversand die längere Frist für den Postweg beachten oder Email an sachplan@bfe.admin.ch                                         

BfE
Bundesamt für Energie
Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle
CH - 3003 Bern
                                        

 Auf der folgenden Homepage stellt die DKST viele Infos, Links und die aktuellen Stellungnahmen zur Verfügung, die  für eine eigene Stellungnahme als Anregung  verwendet werden können. Hier ist auch die gemeinsame Stellungnahme der Landräte von Konstanz, Waldshut, Lörrach und Schwarzwald-Baar-Kreis zu finden.  Der eigene Text kann auch an die DKST zur Veröffentlichung geschickt werden, dann die Freigabe dafür mitteilen :
http://www.dkst.info/services/aktuell/nachrichtenleser/items/deutsche-stellungnahmen-in-der-vernehmlassung-zum-sachplan-geologische-tiefenlager-etappe-2.html                             

 Auch die ESCHT „Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager“ hat eine sehr ausführliche Stellunganhme veröffentlicht.                                      

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat 2006 die deutsche „Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager“ (ESchT) einberufen. Die Expertengruppe soll Fragen des BMUB und der deutschen Begleitkommission Schweiz (BeKo-Schweiz) zum Sachplan „Geologische Tiefenlager“ der Schweiz beantworten sowie das Standortauswahlverfahren fachlich begleiten.
http://www.escht.de/ergebnisse/index.html
                                        

 Hier sind weitere Infos zu finden:                                     

http://www.bund-rvso.de/atommuell-benken.html                                  

http://www.bfe.bund.de/DE/service/inhaltsverzeichnis/sitemap_node.html

Musterbrief an das BfE


Was ist Radioaktivität?

Prof. Dr.-Ing. Rainer Friedrich - Energie und Umwelt - Unit 6 - Radioaktivität / ionisierende Strahlung

Das Dokument der Universität Stuttgart gilt als öffentlich zugängliches Sachwissen der Lehre..


Was sagt die atomkritische Bewegung seit den ersten Ostermärschen 1958?

Radioaktive Strahlung macht krank !

Verweis auf die Infos bei ausgestrahl gemeinsam gegen Atomenergie.t  - Strahlung - Atomkraftwerke machen krank 

Das Umweltinstitut München und das Bundesamt für Strahlenschutz kommen zu folgendem Ergebnis:

Im 5-km Nahbereich von Atomkraftwerken in Deutschland steigt bei Kleinkindern die Krebsrate um 60 Prozent.

Deutschland
 Infos des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Standortauswahlverfahren 

Eckpfeiler des Standortauswahlverfahrens

Die Endlagerkommission hat entsprechend den Vorgaben des Standortauswahlgesetzes die verfahrenserheblichen Fragestellungen behandelt und mit dem Abschlussbericht Vorschläge dazu unterbreitet.

Das Standortauswahlverfahren untergliedert sich in drei Phasen. In einem gestuften Verfahren werden die in Frage kommenden Endlagerstandorte – ausgehend vom gesamten Bundesgebiet – schrittweise anhand ihres Sicherheitspotentials eingegrenzt. Vorhabenträger ist die neu geschaffene Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) reguliert für den Bund die Standortauswahl und organisiert die Beteiligung der Öffentlichkeit. 

Die drei Phasen des Verfahrens

  • In der ersten Phase werden Gebiete für die übertägige Erkundung identifiziert. Dazu kommen die geologischen Ausschlusskriterien und die Mindestanforderungen zur Anwendung.
  • In der zweiten Phase wird die übertägige Erkundung durchgeführt und ein Vorschlag für die untertägige Erkundung unterbreitet.
  • Diese untertägige Erkundung wird in der dritten Phase des Standortauswahlverfahrens durchgeführt. Am Ende der dritten Phase steht der Vergleich der untersuchten Standorte und der Vorschlag über den Endlagerstandort. Dieser wird per Bundesgesetz festgelegt. Diese Festlegung soll bis zum Jahr 2031 getroffen werden.

Bürgerbeteiligung begleitet Standortauswahlverfahren

Das Standortauswahlverfahren wird von umfangreichen Bürgerbeteiligungsprozessen begleitet. Zur vermittelnden und unabhängigen Begleitung des Auswahlverfahrens ist das Nationale Begleitgremium eingerichtet worden, in dem anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Zufallsbürger Vertrauen in die Verfahrensdurchführung ermöglichen sollen. Am Ende der zweiten und der dritten Phase können Betroffene gegen die behördlichen Vorschläge, die in Form eines Bescheides ergehen, vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen.


Abschlussbericht

Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe - Juli 2016